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Mit Sicherheit weniger Risiken für Hersteller von Maschinen

Risikobeurteilung, zeitgemäss und normengerecht, FCT.swiss

Die Durchführung und Dokumentation einer Risikobeurteilung für eine Maschine ist nicht nur Pflicht für jeden Maschinenhersteller (festgelegt in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), die Risikobeurteilung belegt auch, dass das Thema Sicherheit für den Hersteller ein wichtiges Thema ist und dass er die Kundenperspektive einnimmt.

Nach Nr. 1 der im Anhang I der Maschinenrichtlinie festgelegten „Allgemeinen Grundsätze“ hat der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Das heisst, dass für jede inverkehrgebrachte Maschine eine Risikobeurteilung vorliegen muss. Die Risikobeurteilung ist zunächst ein internes Papier und wird daher von Herstellern häufig als zweitrangig betrachtet.

Wenn es ernst wird, wird es teuer.

Die sozialen Kosten der durch den Umgang mit Maschinen hervorgerufenen Unfälle und die Folgen für Betroffene sind meist gravierend. Kommt es zu einem Unfall oder besteht begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen, können die zuständigen Behörden ein unverzügliches Herausgeben der Risikobeurteilung verlangen. Gibt es diese nicht oder ist sie mangelhaft, führt das zu einer Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass der Hersteller nachweisen muss, dass keine Konstruktionsmängel vorliegen, alle Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und ausreichend instruiert wurde.

Der Kosten- und Zeitaufwand und die möglichen rechtlichen Konsequenzen sind enorm. Eine vollständige, richtlinien- und normenkonforme Risikobeurteilung beweist, dass das Thema Sicherheit bestmöglich berücksichtigt wurde, jegliche Gefahr betrachtet wurde und geeignete Massnahmen zur Minderung der Gefahren getroffen wurden.

Ziel einer professionellen Risikobeurteilung ist, dass sicherheitsrelevante Konstruktionsmängel ausgeschlossen werden können, Sicherheitseinrichtungen gezielt eingeplant werden und auf mögliche Restrisiken an geeigneter Stelle und in richtigem Umfang in der Betriebsanleitung hingewiesen wird.

Zu einer Risikobeurteilung gehören u. a.: Die Bestimmung der Grenzen einer Maschine (räumlich, energetisch, zeitlich, stofflich, anwendungsbezogen), die Gefährdungsermittlung und die Beschreibung der Gefährdungssituationen während aller Maschinenlebensphasen (Installation/Montage, Bedienung, Wartung, Entsorgung), die Abschätzung der Risiken unter Einordnung der Schwere möglicher Verletzungen bzw. Gesundheitsschäden und die Wahrscheinlichkeit, dass diese Folgen eintreten, die Risikobewertung, um ggf. Wege der Risikominderung zu finden und die Beseitigung von Gefährdungen oder grösstmögliche Risikominderung.

Gerne erstellen wir gemeinsam mit unseren Kunden eine Risikobeurteilung zur Risikominderung und legen die bestimmungsgemässe Verwendung der Maschinen genauestens fest.

Beispiele für Gefährdungsanlässe:

  • Unsachgemässe Installation, Montagefehler
  • Unsachgemässe, unregelmässige Reinigung oder Wartung
  • Verarbeitung nicht für die Maschine vorgesehener Materialien
  • Fehlende Maschinenbeaufsichtigung
  • Fehlende Schutzvorrichtungen oder Warnschilder
  • u.v.m.

Leistungen der FCT.swiss:

  • Geltende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen berücksichtigen
  • Ermittlung der Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen
  • Abschätzungen von Risikowahrscheinlichkeiten, für das Eintreten von ersten Vorkommnissen (auch bei bestimmten Fehlverwendungen)
  • Beheben von vermeidbaren Gefährdungen (z. B. durch konstruktive Änderungen, Hinweise oder durch Schutzbekleidung)
  • Erstellen von Hinweisen in der Betriebsanleitung, Schulungsprogramme
  • u.v.m.