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Schweizer Präzision: vollständige, verständliche Betriebsanleitungen
Maschinenspezifische Betriebsanleitungen sind verpflichtend. Sie müssen unter Berücksichtigung allgemeiner Grundsätze erstellt werden, die in der EG-Maschinenrichtlinie niedergelegt sind. Eine Vielzahl von Anforderungen wird an Betriebsanleitungen gestellt.
Bei allen Betriebsanleitungen gilt es, sie so aufzubereiten, dass ein grösstmöglicher Kundennutzen und in der Folge Kundenzufriedenheit erreicht wird. Zudem müssen Instruktionsmängel und Fehler strikt vermieden werden, um Haftungsansprüche an den Hersteller in einem Schadensfall von vornherein auszuschliessen.
Nach Artikel 5, Absatz 1c der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller „insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen“. Die Betriebsanleitung ist damit Bestandteil einer Maschine und eine fehlende oder mangelhafte Betriebsanleitung stellt ein mangelhaftes Produkt dar.
Weiter fordert die Maschinenrichtlinie, dass der Hersteller oder der Bevollmächtigte einer „unvollständigen Maschine“ eine Montageanleitung erstellt. Die Montageanleitung muss der „unvollständigen Maschine“ bis zu ihrem Einbau in eine vollständige Maschine beigefügt werden und wird anschliessend Teil der technischen Unterlagen/technischen Dokumentation der vollständigen Maschine.
Kurz: Um eine rechtssichere Betriebs- bzw. Montageanleitung zu erstellen, müssen alle Anforderungen aus relevanten Richtlinien und Normen befolgt werden.
Betriebsanleitungen sind Marketinginstrumente
Darüber hinaus bietet die Betriebsanleitung aber auch, gut gemacht, eine Chance als Marketinginstrument zu punkten.
Beim Kauf eines technischen Produkts wünscht sich der Kunde immer, das Produkt mit all seinen Funktionen und Vorzügen zu verstehen und in Betrieb nehmen zu können. Nichts ist für ihn frustrierender, als notwendige Instruktionen nicht oder nur unvollständig zu erhalten. Im Vorfeld angepriesene Features möchte der Kunde nutzen und ggf. Störungen unkompliziert beheben können.
Eine gut aufbereitete, sinnvoll strukturierte und qualitativ hochwertige Betriebsanleitung macht das möglich und steigert die Kundenzufriedenheit. Ein durchgängig eingesetztes Corporate Design, eine ansprechende Bebilderung und verständliche Texte erhöhen den positiven Markeneindruck. Eine mangelhafte Dokumentation hingegen führt nicht nur zu Unzufriedenheit und Reklamation sowie möglicherweise zur Beeinträchtigung des Marken-Images, sie erhöht auch die Servicekosten eines Unternehmens.
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